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      Wohnungsbauprämie (seit 2021)

  • Eigene Einzahlungen und Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 10 %.
  • Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von insgesamt 700€ bei Alleinstehenden und 1.400€ bei Verheirateten/Lebenspartnern.
  • Die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden 70€ und bei Verheirateten/Lebenspartnern 140€.

     Arbeitnehmersparzulage (neu ab 2024)


Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 % pro Jahr.

     Gefördert werden:

  • Vermögenswirksame Leistungen (VL), die Ihr Arbeitgeber aus Gehaltsbestandteilen direkt auf Ihr Bausparkonto überweist.
  • Einzahlungen Maximal 470€ pro Jahr bei Alleinstehenden und 940€ pro Jahr bei Verheirateten.
  • Arbeitnehmer dürfen die Einkommensgrenzen -maßgeblich ist das „zu versteuernde Einkommen“-               von 40.000€ bei Alleinstehenden bzw. 80.000€ bei Verheirateten nicht überschreiten. 
  • Das Bruttoeinkommen kann aufgrund individueller Freibeträge wesentlich höher liegen.