Wohnungsbauprämie (seit 2021)
- Eigene Einzahlungen und Guthabenzinsen auf einem Bausparkonto fördert der Staat mit der Wohnungsbauprämie von 10 %.
- Begünstigt sind jährliche Einzahlungen von insgesamt 700€ bei Alleinstehenden und 1.400€ bei Verheirateten/Lebenspartnern.
- Die Wohnungsbauprämie beträgt bei Alleinstehenden 70€ und bei Verheirateten/Lebenspartnern 140€.
Arbeitnehmersparzulage (neu ab 2024)
Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage beträgt 9 % pro Jahr.
Gefördert werden:
- Vermögenswirksame Leistungen (VL), die Ihr Arbeitgeber aus Gehaltsbestandteilen direkt auf Ihr Bausparkonto überweist.
- Einzahlungen Maximal 470€ pro Jahr bei Alleinstehenden und 940€ pro Jahr bei Verheirateten.
- Arbeitnehmer dürfen die Einkommensgrenzen -maßgeblich ist das „zu versteuernde Einkommen“- von 40.000€ bei Alleinstehenden bzw. 80.000€ bei Verheirateten nicht überschreiten.
- Das Bruttoeinkommen kann aufgrund individueller Freibeträge wesentlich höher liegen.